AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Vertragspartner

(1) Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommen zwischen dem Auftraggeber (Kunde)
und dem Auftragnehmer (MagicCutMedia)
vertreten durch:
Carsten Wolf; Köpenicker Straße 280 – 12683 Berlin – Deutschland
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 295536616
die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen zustande.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Durch diesen Vertrag wird der Verkauf von Dienstleistungen des Auftragnehmers geregelt. Vertragsgegenstand sind die vom Auftraggeber bei Vertragsabschluss bestimmten festen bzw. variablen Foto- und / oder Filmaufnahmen von Personen, Ereignissen oder Objekten und dessen Bereitstellung / Produktion auf bestimmten Medien, die durch den Vertrag näher bestimmt werden. Das fertige Produkt dieser Arbeit (Auftragsprodukt) übergibt der Auftragnehmer nach Fertigstellung der Arbeit dem Auftraggeber. Die zeitliche und örtliche Ausführung der Arbeit durch den Auftragnehmer werden durch den Auftraggeber bestimmt.
(2) Der Auftragnehmer ist in seiner Umsetzung in der technischen sowie künstlerisch-kreativen Gestaltung der Produktion frei, soweit bei Vertragsabschluss keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
(3) Vertragsdauer – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(4) Die in dem Vertrag zugrunde gelegten und durch den Auftraggeber und Auftragnehmer angenommenen Bedingungen gelten bis zum vollständigen Abschluss der Produktion durch den Auftragnehmer. Werden durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss zusätzlich Leistungen gewünscht, müssen diese in einem neuen, separaten Vertrag schriftlich vereinbart werden. Für den Fall, dass ein nachträgliches Zustandekommen eines neuen, schriftlichen Vertrages nicht möglich sein sollte, z.B. aus zeitlichen Gründen da die Produktion bereits begonnen hat, gelten für die gewünschten Leistungen, entsprechend die Preise der aktuellen Preisliste, als vereinbart.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung des Auftrages verbleiben alle Arbeiten, schon gelieferten Waren und Medien sowie sämtliche vertragsgegenständliche Nutzungsrechte im Eigentum des Auftragnehmers.

§ 4 Preise, Versandkosten, Rücksendekosten

(1) Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Bis zum Vertragsabschluss durch den Auftraggeber sind alle Angebote freibleibend.
(2) Die Kosten für An- und Abfahrt sind in Abhängigkeit von der Entfernung zum Firmenstandort festgelegt und richten sich nach der aktuell gültigen Preisliste.
(3) Der Auftraggeber hat bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von 50% der Gesamtbruttosumme des Auftrages zu zahlen. Die Restsumme ist durch den Auftraggeber, bei Fertigstellung des Auftragsproduktes bzw. mit Übergabe der endgültigen Leistung, an den Auftragnehmer zu zahlen.
(4) Der Auftraggeber trägt die Verpackungs- , Versandt- und Versicherungskosten.
(5) Die Gesamtlaufzeit des Film-/Videoprojektes sowie auch weitere sonstige Leistungen gelten als erbracht, wenn das im Vertrag beauftragte Auftragsprodukt nicht mehr als 10 % von der angebotenen Laufzeit bzw. angebotenen Leistung abweicht.
(6) Die für die Ausführung der Produktion notwendigen Lizenzgebühren werden durch den Auftraggeber übernommen ( z.B. GEMA-Gebühren)
(7) Sollte für die Erfüllung des Vertragsgegenstandes eine Weiterbearbeitung des vom Auftraggeber überlassenen Materials (z.B. Bild, Tonmaterial, das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird…) erforderlich werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die zusätzlich anfallenden Kosten dem Auftraggeber zu berechnen.

§ 5 Lieferzeiten, Versand und Gefahrübergang

(1) Die Produktionszeit von Film- und Videoproduktionen beträgt, je nach Umfang des Auftragsproduktes, in der Regel 1 – 4 Wochen. Abweichend von dieser Zeit können entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen andere Zeiten entstehen.
(2) Mit der persönlichen Übergabe des Auftragsproduktes an den Auftraggeber bzw. einer von ihm beauftragten Person endet die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers. Für den Verlust des Auftragsproduktes ist der Auftraggeber verantwortlich. Sollte auf Wunsch des Auftraggebers der Versandt des Auftragsproduktes erfolgen, ist bei nachfolgendem Verlust der Sendung der Auftraggeber verantwortlich.
(3) Für die von dem Auftraggeber für die Produktion bereitgestellten Gegenstände/Medien (z.B. Blu-ray, DVD, CD…) trägt der Auftraggeber das volle Risiko.
(4) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, das während der Produktion entstandene Ton- und Filmmaterial (auch Fotos) dauerhaft zu archivieren.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber überlässt dem Auftragnehmer für die Ausführung der Produktion sämtliche Nutzungsrechte, für die von ihm überlassenen Materialien, im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung und Durchführung.
(2) Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für die Beschaffung der Nutzungsrechte der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien / Medien. Zur Sicherstellung einer regelgerechten Produktion ist der Auftraggeber verpflichtet, entsprechende Rechte und Freigaben vor Produktionsbeginn einzuholen und dem Auftraggeber zur Vertragserfüllung zu Verfügung zu stellen.
(3) Eine gewerbliche Nutzung durch den Auftragnehmer, zum Zwecke der Eigenwerbung, bedarf der schriftlichen Einwilligung und erfolgt in einer separaten Einverständniserklärung zur Eigenwerbung durch den Auftraggeber. Die vertraglich geregelten und durch die Ausführung der Produktion entstandenen Bild – und Tonaufnahmen, dürfen in Form der Eigenwerbung und Präsentation (z.B. Messen, Internetpräsens) verwendet werden.
(4) Der Auftraggeber stimmt im Rahmen der Einverständniserklärung zur Eigenwerbung zu, dass die Fotos bzw. Film- und Videoaufnahmen in Online- und/oder Printmedien veröffentlicht werden dürfen, sowie auch der Verwendung in neuen noch nicht bekannten oder erschlossenen Medien. Aus dieser Zustimmung können keine weiteren Rechte (z.B. Entgelt) gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werden. In der Folge werden hierbei keine Portraits, Bilder, Videos oder Filmausschnitte, verbunden mit personenbezogenen Daten, veröffentlicht,
oder in jeglicher Form weiter vermarktet.

§ 7 Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte

(1) Der Auftragnehmer ist Urheber, im Sinne des Urheberrechtsgesetzes und der erzeugten Bild- und Tonaufzeichnungen die im Rahmen des Auftrages durch den Auftraggeber entstanden sind.
(2) Die Urheberrechtskennzeichnungen durch den Auftragnehmer an den Auftragsprodukten dürfen ohne Zustimmung nicht entfernt werden.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die während der entstehenden Aufnahmen eventuell im Projekt zu sehenden Personen, über die Ausführung der Bild- und Tonaufnahmen durch den Auftragnehmer zu informieren und dessen Einwilligung einzuholen.
(4) Der Auftraggeber ist inhaltlich verantwortlich für die im Resultat (Auftragsprodukt) erscheinenden Bild- und Tonaufnahmen.

§ 8 Abnahme / Gewährleistung

(1) Der Auftrag ist bzw. gilt als abgeschlossen, wenn der Auftragnehmer das fertige / endgültige Auftragsprodukt entsprechend den im Auftrag gestellten Anforderungen erfüllt und der Auftraggeber das Produkt entgegengenommen hat.
(2) Der Auftraggeber hat die Möglichkeit in einem Zeitraum von 4 Wochen entsprechende Mängel bezüglich der im Vertag vereinbarten Leistung zu beanstanden. In jedem Fall ist die Beanstandung schriftlich zu verfassen. Erfolgt keine Meldung von Seiten des Auftraggebers, wird die Nichtmeldung als eine einwandfreie Abnahme des Auftragsproduktes des Auftragnehmers gewertet.
(3) Der Auftraggeber hat das Recht der Nachbesserung bzw. Ersatz. Sollten die Kosten für die geforderte Art und Weise der Nachbesserung unverhältnismäßig hoch ausfallen, kann der Auftragnehmer dies ablehnen.
(4) Für den Zeitraum der Nachbesserung ist eine Verminderung der vereinbarten Gesamtsumme, sowie ein Rücktritt vom Vertrag, ausgeschlossen.
(5) Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer das Recht einräumen, bis zu zweimal eine Nachbesserung vornehmen zu können.
(6) Ist eine zweite Nacherfüllung fehlgeschlagen oder im Falle eines Abbruches und /oder Verweigerung der Produktion durch den Auftragnehmer, hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung.
(7) Der Auftraggeber hat das Recht mögliche Schadenersatzansprüche bezüglich eines gerechtfertigten Mangels geltend zu machen, wenn ein zweiter Versuch der Nachbesserung erfolglos bleibt oder im Falle eines Abbruches und /oder Verweigerung der Produktion durch den Auftragnehmer.
(8) Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie bzw. Haftung für die aus dem Endprodukt resultierende Werbewirksamkeit oder für den zum Zwecke der Steigerung erhofften wirtschaftlichen Erfolg.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet für Schäden, die aus Vorsatz geschehen oder auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, zu haften.
(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für nicht vorhersehbare Schäden und solche, die nicht in typischer Weise mit dem geschlossenen Vertrag in Verbindung stehen.
(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Medien und deren Inhalte, die durch den Auftraggeber zu Verfügung gestellt wurden. Der Auftraggeber hat vor der Übergabe an den Auftragnehmer sicherzustellen, dass eine Datensicherung erfolgt ist, um bei einem möglichen Verlust des Mediums / Daten, eine Wiederherstellung mit vertretbarem Aufwand zu ermöglichen. Für entstehende Schäden / Mängel, die auf durch falsche oder ungenaue Angaben / Aussagen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
(4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet den Auftrag mit größter Sorgfalt und Fürsorge durchzuführen. Für nicht vorhersehbare Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. gesundheitlich bedingter Ausfall, Stromausfall, höhere Gewalt) kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden. Die hieraus resultierende Terminverlagerung oder weitergehende Schäden oder Kosten werden nicht vom Auftragnehmer übernommen.
(5) Eine weitergehende Haftung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Entsprechende Regelung betrifft auch die für den Auftragnehmer tätigen Personen.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet im Falle der fahrlässigen und / oder vorsätzlichen Beschädigung und / oder Zerstörung des Equipments (Ausrüstung) des Auftragnehmers während der Durchführung der Produktion vor Ort, den gesamten entstanden Schaden zu erstatten. Das schließt den Auftraggeber selbst, seine Gäste, oder andere mit dem Event (Veranstaltung) unmittelbar oder mittelbar in Verbindung stehenden Personen, ein.

§ 10 Freistellung

(1) Der Auftragnehmer wird von dem Auftraggeber von allen eventuellen Ansprüchen Dritter entbunden. Hierzu zählen z.B. Urheberrechte, Nutzungsrechte sowie die Darstellung von Dritten (z.B. beteiligte Gäste) diesbezüglich auch die Persönlichkeits- und Privatsphärenrechte und die damit verbundenen Rechtverfolgungskosten.

§ 11 Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

(1) Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit dem Auftraggeber, die kein Verbraucher, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder Öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, Sitz des Auftragnehmers.

§ 12 Widerrufrecht

(1) Sie haben das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen, ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerruffrist beträgt vierzehn Tage beginnend mit dem Tag, an dem der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossen wurde. Sollte der Vertragsabschluss weniger als vierzehn Tage vor Drehbeginn / Produktionsbeginn abgeschlossen werden, so endet die Widerruffrist spätestens 7 Tage vor Beginn der geplanten und im Vertrag geschlossenen Leistung.
(2) Für nicht vorhersehbare Umstände, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Erkrankung, höhere Gewalt), ist die Widerruffrist nicht anwendbar. Um das Widerrufrecht auszuüben, muss der Auftraggeber den Auftragnehmer, mittels einer eindeutigen, schriftlichen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax, oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Dieses kann mit einem formlosen Schreiben erfolgen.
(3) Zur Wahrung der Widerruffrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufrechts rechtzeitig, vor Ablauf der Widerruffrist, abzusenden.

§ 13 Folgen des Widerruf

(1) Wenn Sie diesen Vertag widerrufen, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle bereits erhaltenen Zahlungen, unverzüglich und innerhalb vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei dem Auftragnehmer eingegangen ist, zurückzuzahlen. Bereits geleistete Arbeiten, die vertraglich aus z.B. Zeitgründen schon begonnen haben, werden entsprechend der aktuellen Preisliste, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
(2) Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwandt, dass der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Dem Auftraggeber werden keine Entgelte, bezüglich einer Rückzahlung, berechnet.
(3) Der Auftragnehmer kann die Rückzahlung verweigern, bis die bereits an den Auftraggeber gelieferten Produkte wieder zurückerhalten sind oder bis der Auftraggeber den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
(4) Der Auftraggeber hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Auftraggeber den Auftragnehmer über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an den Auftragnehmer zurückzusenden oder zu übergeben.
(5) Die Frist ist gewahrt, wenn der Auftraggeber die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.
(6) Der Auftraggeber trägt die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung der Waren.
(7) Der Auftraggeber muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen nicht sach- und ordnungsgemäßen Umgang der Waren durch den Auftraggeber zurückzuführen ist.

§ 14 Datenschutz

Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertragsabschlusses auf Grundlage dieser AGB werden vom Auftragnehmer Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiter, es sei denn, dass der Auftragnehmer hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die vom Kunden im Wege der Bestellung mitgeteilten Daten werden  ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Kunde die Daten zur Verfügung gestellt hat. Die Daten werden nur soweit notwendig an das Versandunternehmen, das die Lieferung der Ware auftragsgemäß übernimmt, weitergegeben. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Soweit den Auftragnehmer Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern. Auf Wunsch des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht bzw. korrigiert. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Kunden ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung oder Korrektur personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Kunde an den Auftragnehmer wenden.

§ 15 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.

Stand: 08/2021

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